Zielgruppe
Für wen ist die Maßnahme geeignet?
Die Maßnahme richtet sich an junge Menschen ab 12 Jahren:
mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
mit massiven emotionalen und sozialen Belastungen
mit stark ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten
nach Abbrüchen vorangegangener Hilfen
mit besonderem Schutz-, Struktur- und Betreuungsbedarf
Rechtliche Grundlagen
Die Maßnahme erfolgt im Rahmen:
- § 27 SGB VIII
- § 35 SGB VIII
- § 35a SGB VIII
- § 41 SGB VIII
- § 1631b BGB
Grundlage ist das Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.
Ziele der Maßnahme
Was wir erreichen wollen:
Abwendung akuter Selbst‒ oder Fremdgefährdung
Schnelle Stabilisierung und Schutz in akuten Krisensituationen.
Stabilisierung der Grundversorgung
Sicherung eines strukturierten und verlässlichen Alltags.
Reduktion dysregulierter Verhaltensmuster
Gezielte Unterstützung zur Förderung von Selbstregulation.
Aufbau tragfähiger Beziehungen
Verlässliche Bindungen als Grundlage für Entwicklung.
Entwicklung individueller Zukunftsperspektiven
Erarbeitung realistischer und tragfähiger Lebensperspektiven.
Förderung sozialer Integration und Teilhabe
Unterstützung bei der Eingliederung in soziale Strukturen.
Pädagogischer Rahmen
Wie die Betreuung aufgebaut ist
Die Maßnahme findet in einem geschützten und klar strukturierten Setting statt:
Beziehung als Grundlage
Ein zentraler Bestandteil ist der Aufbau einer stabilen, verlässlichen Beziehung zwischen dem jungen Menschen und den Fachkräften.
Diese bildet die Grundlage für:
emotionale Stabilisierung
Entwicklung von Selbstregulation
Aufarbeitung belastender Erfahrungen
Förderung sozialer Kompetenzen
Deeskalationsteam
Ein speziell geschultes Deeskalationsteam steht rund um die Uhr zur Verfügung.
- Intervention bei akuter Gefährdung
- professionelle Deeskalation
- Schutz aller Beteiligten
- Stabilisierung von Krisensituationen
- Unterstützung des Fachpersonals
- Nachbereitung zur nachhaltigen Stabilisierung